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Prüfung statt Hausarbeit im neu strukturierten Seminar MTM-Praktiker
Die Prüfungskommission der Deutschen MTM-Vereinigung e. V. (DMTMV) hat eine Änderung in der Struktur der MTM-Praktiker-Ausbildung initiiert: Künftig gibt es drei Möglichkeiten, das Seminar MTM-Praktiker zu absolvieren: als öffentlicher Lehrgang, als Inhouse-Lehrgang und – neu – in Form von Coaching on the job. Die Hausarbeit, die bisher zum Erreichen der „Blauen Karte“ erforderlich war, wird in allen drei Varianten durch eine Prüfung ersetzt. Das heißt, dass die Teilnehmer das Seminar MTM-Praktiker mit der Präsentation eines Gestaltungs- bzw. Verbesserungsprojekts und einer schriftlichen Prüfung abschließen. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung für das Erreichen der „Blauen Karte“.
Diese Änderung wird zunächst in einem Testbetrieb in 2017 umgesetzt. Prüfung statt Hausarbeit heißt es bei folgenden Terminen öffentlicher Seminare MTM-Praktiker:
30.01.–03.02.2017 06.03.–10.03.2017 03.04.–07.04.2017 15.05.–19.05.2017 26.06.–30.06.2017 17.07.–21.07.2017 (alle am Lehrgangsort Stuttgart)
Alle Teilnehmer, die sich bereits für einen der oben genannten Termine angemeldet haben, werden persönlich über die Neuerung informiert.
Auch bei den Inhouse-Ausbildungen wird – voraussichtlich ab 2018 – die Hausarbeit durch eine schriftliche Prüfung ersetzt. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Testbetrieb 2017 trifft die Prüfungskommission dann die endgültige Entscheidung.
Das Seminar MTM-Praktiker vermittelt Kenntnisse und praxisorientierte Fertigkeiten zur Anwendung der MTM-Prozessbausteinsysteme für die Planung, Gestaltung und Optimierung von Geschäftsprozessen und Arbeitssystemen. Zugangsvoraussetzungen sind das Zeugnis MTM-1 sowie das Zeugnis in einem der folgenden Lehrgänge: MTM-SD, MTM-2, MTM-UAS, MTM-MEK oder ein anerkanntes betriebliches Bausteinsystem (aktuell BMW-SD oder C-Werte Daimler). Auch ein MTM-MEK-Zeugnis auf Grundlage der Ausbildung „Einführung in MTM-1“ ermöglicht die Teilnahme am Seminar MTM-Praktiker und letztlich das Erreichen der „Blauen Karte“. Die Prüfungen dürfen jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Bei der Ausbildung zum EAWS-Praktiker zum Erreichen der „Blauen Karte“ ändert sich in 2017 nichts.